SCHÜTZEN SIE IHR E-BIKE 🚴 - Unser umfassender Versicherungsschutz für sorgenfreie Fahrten.

Fahrrad-/E-Bike-Versicherung


Schützen Sie Ihr neues E-Bike vor Diebstahl und Beschädigung. Wir bieten umfassenden Schutz, damit Sie sorgenfrei unterwegs sind.

  • Diebstahl-Schutz
  • Kasko-Schutz
  • Schutzbrief

Jetzt abschließen und sofort geschützt sein

View from a cyclist riding in a designated blue bike lane, showing the handlebar and part of the bike path ahead with a bicycle symbol on the ground.

Die Highlights unserer Fahrrad-Versicherung

Versicherung von neuen und gebrauchten Fahrrädern
Versicherung von Carbon-Rädern
Neuwertentschädigung
BESONDERHEITKeine Pflicht, das Fahrrad an einen festen Gegenstand anzuschließen
Täglich kündbar
TOPKeine Selbstbeteiligung
Abschluss durch juristische Person, bzw. Firma
E Bike driving down mountain

Sorgenfrei auf Tour: Ihre E-Bike-Versicherung für jedes Abenteuer

Monika Zargarian | aktuell

Die große E-Bike-Tour steht an – vielleicht entlang der Küste oder durch die Berge. Aber was, wenn unterwegs etwas passiert? Ein Sturz, Diebstahl oder Unwetter? Mit unserer E-Bike-Versicherung sind Sie bestens geschützt. Der umfassende Diebstahl- und Kasko-Schutz sichert Ihr E-Bike rund um die Uhr ab – weltweit. Und das Beste: Die Versicherung lässt sich schnell und unkompliziert online abschließen, selbst kurz vor dem Urlaub. So können Sie sich voll und ganz auf Ihr Abenteuer konzentrieren, ohne Sorgen um Ihr wertvolles E-Bike.

Leistungsbaustein Diebstahl-Schutz
Leistungsbaustein Kasko-Schutz
Leistungsbaustein Schutzbrief

Bestens bewertet


Unsere Kunden sind äußerst zufrieden mit unserer umfassenden Fahrrad-/E-Bike-Versicherung, die ihnen den besten Schutz und absolute Sicherheit bietet.

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4.8/5

1732 Rezensionen

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Optimal abgesichert


Egal, ob gebrauchter Drahtesel oder brandneues E-Bike – wir bieten Ihnen mit unserer umfassenden Fahrrad-/E-Bike-Versicherung einen Rundumschutz, der auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist.

Fragen Rund um die E-Bike Versicherung

  • Einbruchdiebstahl: Das Fahrrad wird aus einem abgeschlossenen Raum gestohlen. Dies kann z.B. ein Keller, eine Wohnung oder eine Garage sein. Einfacher Diebstahl: Das Fahrrad wird nicht durch einen Einbruch, sondern z. B. im öffentlichen Raum gestohlen (ohne dass es durch einen abgeschlossenen Raum geschützt ist). Zum Beispiel, wenn es in der Stadt an einem Fahrradständer angeschlossen ist.

  • Bei den meisten Hausratversicherungen ist Ihr Fahrrad insbesondere gegen Einbruchdiebstahl versichert. Das heißt, das Rad wird aus abgeschlossenen Räumen, wie einem Keller oder einer Garage gestohlen. Möchte man, dass auch der sog. 'einfache Diebstahl' versichert ist, ist in der Regel ein zusätzlicher Abschluss einer 'Fahrrad-Klausel' nötig. Einfacher Diebstahl liegt vor, wenn das Fahrrad außerhalb von abgeschlossenen Räumen, also auf der offenen Straße entwendet wird. Hinzu kommt, dass in den meisten Hausratversicherungen eine zusätzliche Begrenzung in der Höhe der Entschädigung vereinbart ist. Schäden wie Verschleiß, Beschädigung bei Unfall oder ähnliches sind in der Hausratversicherung nicht enthalten.

  • Im Rahmen der Hausratversicherung wird oft nur für Diebstahl von bestimmtem losen Zubehör (nicht aber für Fahrradgepäck) geleistet, wenn es zusammen mit dem Fahrrad gestohlen wird. Der Diebstahlschutz der Barmenia Fahrrad-Versicherung leistet auch für lose mit dem Fahrrad verbundenes Zubehör und Fahrradgepäck (bis 1.000 EUR insgesamt für alle Teile, max. 300 EUR je Einzelteil bzw. max. 600 EUR je Kinder-/Tieranhänger und Tierkorb), auch wenn das Fahrrad selbst nicht gestohlen wird.

  • Premium-Schutz: Fahrräder des Versicherungsnehmers sind ohne zusätzliche Entschädigungsgrenze für Einbruchdiebstahl und einfachen Diebstahl bis zur Hausrat-Versicherungssumme mitversichert. Top-Schutz: Bei Einbruchdiebstahl ist das Fahrrad bis zur vereinbarten Hausrat-Versicherungssumme versichert. Für den Fall des einfachen Diebstahls ist die Entschädigung auf 1 % der Hausrat-Versicherungssumme begrenzt. Diese Grenze kann aber gegen Zahlung eines Zusatzbeitrages erhöht werden. Basis-Schutz: Auch hier besteht im Fall eines Einbruchdiebstahls Versicherungsschutz für das Fahrrad bis zur vereinbarten Hausratversicherungssumme. Es besteht jedoch kein Schutz für einfachen Diebstahl. Dieser kann jedoch gegen einen Mehrbeitrag mit eingeschlossen werden. Hinweis: Gegen Zahlung eines Zusatzbeitrages kann auch ein Fahrrad-Kasko-Schutz in den Hausrat-Vertrag eingeschlossen werden. Der Versicherungsumfang ist allerdings nicht so weitreichend wie der, der speziellen Fahrrad-Versicherung. Er umfasst folgende Schäden: Unfall, Sturz und Vandalismus.

  • Ja.

  • Der Versicherungswert des Fahrrades ist der Kaufpreis, der für das Fahrrad als Neuware bezahlt wurde. Das heißt, dass auch bei gebrauchten Rädern der ursprüngliche Neupreis, der Versicherungswert ist. Die Versicherungssumme soll dem Versicherungswert entsprechen. Wird das Fahrrad gestohlen oder zerstört, zahlen wir die Wiederbeschaffungskosten für ein neues Fahrrad. Das neue Fahrrad soll von der gleichen Art und Qualität sein, wie das bisherige Fahrrad. Wir leisten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Die Versicherungssumme erhöht sich um einen Vorsorgebetrag von 20 %, wenn: - bei Abschluss dieser Versicherung die Versicherungssumme korrekt angegeben wurde, - eine Ersatzbeschaffung in gleicher Art und Güte die vereinbarte Versicherungssumme übersteigt (z. B. auf Grund eines Preisanstiegs) und - von Ihnen durch eine Rechnung nachgewiesen wird.

  • Versichert werden können neu gekaufte und gebraucht gekaufte Fahrräder. Dabei ist es egal, ob das Fahrrad über einen Händler oder von einer Privatperson gekauft wird. Wichtig ist, dass man den Neupreis anhand einer Rechnung nachweisen kann.

  • Ja, Sie können auch ein geleastes Fahrrad versichern. Da im Schadensfall insbesondere der Kaufbeleg mit den Angaben über den Hersteller, die Marke, den Typ und die Rahmennummer des versicherten Fahrrades/E-Bikes benötigt wird, sollten Sie sich jedoch eine Kopie des Kaufbelegs aushändigen lassen. Bei Vereinbarung der Versicherungssumme ist zu beachten, dass der Käufer des Fahrrades/E-Bikes (z. B. der Arbeitgeber) möglicherweise Sonderrabatte erhalten hat, weil er ggf. mehrere Fahrräder/E-Bikes gekauft hat. Wird das Fahrrad/E-Bike gestohlen, so wird es bei einer Wiederbeschaffung eventuell nicht möglich sein, wieder solche Sonderkonditionen zu erhalten (weil z. B. dann nur ein einzelnes Fahrrad gekauft wird). Daher sollte als Versicherungssumme der unverbindliche Verkaufspreis (ohne Rabatte) vereinbart werden (denn die Versicherungssumme ist die Höchstleistungsgrenze).

  • Ja.

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Sichern Sie Ihr E-Bike mit dem Optimalen Schutz der Barmenia!

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